Wir stellen unseren Rechnungsversand auf E-Rechnung um


Ab dem 01.01.2027 sind wir verpflichtet, alle unsere Rechnungen und Gutschriften als E-Rechnungen auszustellen. Um die Umstellung bis zum Jahresende gemeinsam mit allen Kunden erfolgreich durchführen zu können, beginnen wir bereits jetzt mit der Umstellung unserer Rechnungen und Gutschriften auf das ZUGFeRD-Format.

Das bedeutet, dass Sie ab dem 01.10.2026 Ihre Abrechnungen bereits im neuen Rechnungsformat erhalten. Dies gilt für alle Belege, die wir ab diesem Zeitpunkt ausstellen, einschließlich Korrekturrechnungen für in der Vergangenheit liegende Zeiträume.

Bitte beachten Sie zur E-Rechnungsumstellung folgende Informationen:
  • Format: Nach der Umstellung erhalten Sie Ihre Rechnung weiterhin wie gewohnt bequem per E-Mail. Das ZUGFeRD-Format ist ebenso einfach zu lesen wie eine herkömmliche PDF-Rechnung. Es verfügt zusätzlich über eine integrierte XML-Datei und kann bei Bedarf direkt in viele gängige Buchhaltungs- und ERP-Systeme importiert werden.
  • Zugang: Für Sie entsteht durch diese Umstellung kein zusätzlicher Aufwand. Wenn Sie Ihre PDF-Rechnungen bisher über unser Kundenportal eingesehen haben, ist dies auch nach der Umstellung auf ZUGFeRD wie gewohnt möglich.
  • Abschlagspläne: Sollten Sie zu Beginn des Jahres bzw. der Belieferung von uns einen Abschlagsplan mit den monatlichen Fälligkeitsterminen erhalten haben, behält dieser seine Gültigkeit. Hinsichtlich des weiteren Vorgehens für 2027 werden wir Sie zu einem späteren Zeitpunkt informieren.
  • Rechnungsempfänger: Im E-Rechnungsformat ist neben den Angaben zum Leistungsempfänger nur noch eine abweichende Adresse verfügbar, in der wir die Verbrauchs- bzw. Einspeisestelle aufführen (Delivery Information). Für die elektronische Verarbeitung der Rechnung finden Sie den abweichenden Rechnungsempfänger im Freitextfeld BT-22. Sollten Sie die PDF-Version weiterhin nutzen, finden Sie die abweichende Rechnungsadresse wie gewohnt im Empfängerfeld.
  • Zusatzangaben auf der Rechnung: Sollten bisher Angaben wie Bestellnummern, Kostenstellen oder Filialnummern auf Ihrer Rechnung ausgewiesen worden sein, übernehmen wir diese Informationen in die künftig verfügbaren Felder „Kundenreferenz/Leitweg-ID (BT-10)“, „Bestellnummer (BT-13)“ oder „Kostenstelle (BT-19)“. Die in Klammern genannten Bezeichnungen entsprechen den Feldnamen der E-Rechnung. Grundsätzlich sind in diesen Feldern alle Daten zulässig. Vorrangig werden wir bisherige Angaben in das Feld „Kundenreferenz (BT-10)“ übernehmen.
  • Juristische Person öffentlichen Rechts: Sollte es sich bei Ihrem Unternehmen um eine öffentliche Einrichtung oder Behörde handeln und Sie aus diesem Grund zwingend eine Leitweg-ID benötigen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
  • Versorgung außerhalb Deutschlands: Sollten wir Sie in Österreich, den Niederlanden oder Belgien mit Energie versorgen, erfolgt die Umstellung zu einem späteren Zeitpunkt. Über das weitere Vorgehen werden wir Sie gesondert informieren.
  • Lieferbeginn zum 01.01.2027: Sollte Ihre Energielieferung erst zum 01.01.2027 oder später beginnen, erhalten Sie Ihre Abrechnungen von Beginn an im ZUGFeRD-Format unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Regelungen zu Rechnungsempfängern und Zusatzangaben.
  • Klärungsbedarf: Sollten Sie Fragen zur Zuordnung bisheriger Zusatzinformationen auf Ihrer Rechnung zu den neuen Feldern haben oder den Umstellungszeitpunkt zum 01.10.2026 nicht einhalten können, nehmen Sie bitte möglichst zeitnah, spätestens jedoch bis zum 15.09.2026, Kontakt mit uns auf. So stellen wir sicher, dass ausreichend Zeit für die Abstimmung erforderlicher Änderungen und Datenanpassungen bleibt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung bei der Umstellung auf die E-Rechnung.