„Grünstrom“ – was meinen wir damit?
Wenn es um Strom aus erneuerbaren Quellen geht, wird oft der Begriff „Grünstrom“ verwendet. Da dieser Begriff teilweise sehr unterschiedlich genutzt wird und nicht geschützt ist, möchten wir auf dieser Seite erläutern, wie wir „Grünstrom“ in den für uns relevanten Kontexten verstehen.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird mit „Grünstrom“ oft die elektrische Energie bezeichnet, die mit Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, so genannten EE-Anlagen, erzeugt wird. Der Begriff ist rechtlich nicht geschützt und es gibt keine einheitliche Definition oder festgelegten Kriterien. Mit einem Herkunftsnachweis (HKN) kann nachgewiesen werden, dass Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt wurde. Ein HKN wird durch die Erzeugung von 1 MWh Strom mit einer registrierten Anlage für EE-Anlage generiert, die unter Berücksichtigung des Verbots der Doppelvermarktung keine weitere staatliche Förderung auf der Grundlage des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erhält.
Ein HKN enthält Informationen wie z.B. den EE-Anlagentyp, die Energiequelle, den Standort der EE-Anlage und andere anlagenspezifische Informationen. Nach der Ausstellung wird ein generierter HKN zunächst dem Konto des Betreibers der EE-Anlage in einem Herkunftsnachweisregister (HKN-Register) gutgeschrieben. Jedes Land in Europa hat ein eigenes HKN-Register für die in diesem Land erzeugten HKN. In Deutschland verwaltet das Umweltbundesamt (UBA) dieses HKN-Register.
Der EE-Anlagenbetreiber hat dann die Möglichkeit, die von seinen EE-Anlagen erzeugten HKN, d. h. die erneuerbare (oder sogenannte „grüne“) Eigenschaft des von ihm erzeugten Stroms, weiterzuverkaufen. Auf diese Weise kann durch den Verkauf von HKN jeder Strom, der aus dem allgemeinen Stromnetz entnommen wird, mit Strom aus erneuerbaren Quellen abgeglichen werden. Wenn ein entsprechender HKN erworben wurde, kann jeder zugeordnete Strom (unabhängig davon, ob er aus fossilen oder erneuerbaren Quellen stammt) als „grüner“ oder „erneuerbarer“ Strom bezeichnet werden, ohne dass eine physische Verbindung, d. h. ein Kabel, zwischen der Anlage und dem Verbrauchsort besteht.
Die Nachfrage nach HKN kann einen positiven Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien leisten und damit die Energiewende unterstützen.
Power-Purchase-Agreements („PPA“) sind Stromlieferverträge, die entweder zwischen EE-Anlagenbetreibern und Stromabnehmern oder als Liefervertrag zwischen Stromhändlern und Stromabnehmern geschlossen werden. Durch die Kennzeichnung des im Rahmen eines PPA verkauften Stroms mit HKN garantiert der jeweilige Verkäufer des Stroms, dass der gelieferte und gekaufte Strom aus EE-Anlagen stammt. Ein solcher durch einen HKN gesicherter Strom kann als „grüner“ oder „erneuerbarer“ Strom bezeichnet werden.
Insbesondere vor dem Hintergrund des Auslaufens der EEG-Förderung bieten PPA den Betreibern von EE-Anlagen die Möglichkeit, ihre Anlagen auch ohne gesetzliche Förderung wirtschaftlich weiterzubetreiben, und verbessern somit die potenzielle Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen und fördern letztlich den potenziellen Ausbau erneuerbarer Energien.
Die sogenannte „sonstige Direktvermarktung“ ist eine Kategorie der Stromvermarktung, bei der Anlagenbetreiber den von ihren EE-Anlagen erzeugten Strom entweder selbst an der Börse vermarkten oder an bzw. über ein Direktvermarktungsunternehmen veräußern. Im Gegensatz zur EEG-Direktvermarktung über das Marktprämienmodell, erfolgt die Vermarktung in diesen Fällen ohne gesetzliche Förderung. Neben EE-Anlagen, die an nicht förderfähigen Standorten errichtet wurden oder nicht an Ausschreibungen nach dem EEG teilnehmen, betrifft dies insbesondere EE-Anlagen, deren Förderung bereits ausgelaufen ist (Post-EEG-Anlagen). GETEC ENERGIE hat über ihre Beteiligungsgesellschaft GEWI GmbH, ein Direktvermarktungsunternehmen, Zugang zu einer Vielzahl von Betreibern von EE-Anlagen und kann somit den von diesen Anlagen erzeugten Strom, einschließlich der durch die Produktion erzeugten HKN, als sogenannten „Grünstrom“ erwerben und an ihre Kunden liefern.
GETEC ENERGIE bietet seinen Kunden die Möglichkeit, jederzeit vollständig mit Strom aus erneuerbaren Quellen versorgt zu werden. Der Stromverbrauch von Industriekunden oder anderen gewerblichen Großkunden entspricht in der Regel aber nicht dem wetterbedingt volatilen Erzeugungsprofil von EE-Anlagen.
GETEC ENERGIE verkauft daher überschüssige Strommengen anderweitig, ohne dabei das mit den Herkunftsnachweisen (HKN) im Rahmen des PPA erworbene „grüne“ Attribut zu verlieren. Diese HKN können dann in Zeiten eines Defizits verwendet werden, sodass über das ganze Jahr gesehen die Menge der HKN der Menge des gelieferten Stroms entspricht und somit eine vollständige Stromversorgung aus erneuerbaren Quellen erfolgt. Für dieses Verfahren hat sich in der Energiewirtschaft der Begriff „Grünstellung von Residualmengen“ etabliert.