Vermarktung von Ökostrom

Betreiber von Windkraft-, Photovoltaik- und Biomasseanlagen wollen ihren Ökostrom möglichst gewinnbringend vermarkten. Zum einen kommt hier die bewährte Direktvermarktung an den Strombörsen mit dem Marktprämienmodell in Frage. Aber auch die Vermarktung über Stromlieferverträge (PPA) bietet Betreibern von Neu- und Bestandsanlagen interessante Möglichkeiten.

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Direktvermarktung mit dem Marktprämienmodell

Unsere Tochtergesellschaft die GEWI ist einer der größten Direktvermarkter von Ökostrom im deutschsprachigen Raum. Zusammen mit der GEWI unterstützten wir Betreiber von Windkraft-, Photovoltaik- und Biomasseanlagen dabei, ihren erzeugten Strom an den Energiebörsen zu vermarkten. Dabei übernehmen wir die gesamte Abwicklung und sorgen dafür, dass der Anlagenbetreiber den Börsenerlös und die Marktprämie, inklusive der Managementprämie, erhält. Der erzielte Erlös an der Strombörse und die Marktprämie entsprechen zusammen dabei in jedem Fall der festgelegten Einspeisevergütung für Ökostrom.

drei Windräder auf Hügel
Landhaus mit Photovoltaikanlagen auf dem Dach

Vermarktung von Ökostrom aus Neuanlagen mit Stromlieferverträgen (PPA)

Betreiber von Windkraft-, Photovoltaik- und Biomasseanlagen können den von ihnen erzeugten Ökostrom auch über Stromlieferverträge – oder so genannte Power Purchase Agreements (PPA) – direkt an gewerbliche Energieverbraucher vermarkten. Dies kann unter Umständen attraktiver sein als die Direktvermarktung. Zum einen kann der so vermarktete Ökostrom auch als solcher bezeichnet werden, was für Industrie- und Handelsunternehmen zunehmend interessant ist. Zum anderen werden in Zeiten von sinkenden Einspeisevergütungen PPA auch wirtschaftlich interessanter.

Vermarktung von Ökostrom aus EEG-20Plus-Anlagen mit Stromlieferverträgen (PPA)

Für viele Betreiber von älteren Bestandsanlagen stellt sich die Frage, wie sie ihren Ökostrom vermarkten sollen, wenn die EEG-Förderung Anfang 2021 für die ersten Anlagen ausläuft. Man spricht hier auch von „Post-EEG-Anlagen“ oder „EEG-20Plus-Anlagen“. Eine interessante Möglichkeit, um diese Altanlagen weiterhin wirtschaftlich nutzen zu können, ist die Vermarktung über bilaterale Stromlieferverträge (PPA). Mithilfe von PPA können Erzeuger ihren Ökostrom direkt an gewerbliche Verbraucher vermarkten. Der so verkaufte Grünstrom darf – im Gegensatz zu EEG-gefördertem Strom – als solcher bezeichnet werden, was für Energieverbraucher zunehmend relevant ist. Darüber hinaus stellt die Vermarktung über PPA für Betreiber von Bestandsanlagen eine gute Möglichkeit dar, den Weiterbetrieb der Anlage zu sichern. PPA können über mehrere Jahre abgeschlossen werden, was zusätzlich Planungssicherheit bedeutet.

Windkraftanlage auf Weizenfeld

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